IMMOBILIENVERWALTER
Mindestempfehlungen für
Immobilienverwalter
DURCHSCHNITT UND LEVEl
Um den Eureduc-Empfehlungen in vollem Umfang zu entsprechen, sollte das Programm vorzugsweise mindestens 120 ECTS (*) in einer höheren Berufsschule, Wirtschaftsschule oder Universität umfassen.
Es kann auch ein gleichwertiger Studiengang im Umfang von mindestens 120 ECTS an einer höheren Berufsfachschule, einer Wirtschaftsschule, einer Universität oder an einer Schule, die ein Diplom als Unternehmensleiter verleiht, oder an einer postsekundären Schule für sozialen Aufstieg oder ein gleichwertiger Kurs, der in Teilzeit oder im Fernstudium absolviert wird, in Betracht gezogen werden.
Bei erfolgreichem Abschluss wird ein Diplom, ein Zeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis ausgestellt, der von einer staatlich anerkannten Stelle oder einer nach den eigenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften benannten Bildungseinrichtung verliehen wird.
(*) ECTS: European Credit Transfer System
Aus nationalen oder politischen Gründen kann man zusätzlich Referenzen in Stunden ausdrücken.
Module
LAW - von 10 bis 20 ECTS
Eigentum, Planung, Verträge, Steuern
Wirtschaftslehre, Buchführung und Investitionen in Immobilien - von 7 bis 14 ECTS
Investitionsarten, aktuelle Entwicklungen in der Immobilienpolitik, Immobilienbewertungssysteme, ganzheitliche Qualitätspflege und Immobilienqualifizierungssysteme/Anforderungsprogramme, Immobilienindizes (Leistungsmesssysteme), Finanzierung von Investitionen - Finanzierungs- und Renditeberechnungen - Finanzarithmetik, Volkswirtschaftslehre, Buchhaltung.
MANAGEMENT -von 10 bis 20 ECTS
Portfoliomanagement, Property Management, Asset Management (Facility Management), Wohnimmobilien, Bürogebäude, Geschäfte und Einkaufszentren, Parkplätze. Einführung, Instandhaltungspolitik, Immobilienverwaltung, Lebenszyklus von Immobilien, langfristige Instandhaltungsplanung, Inspektion, Messung der technischen Qualität, mechanische/technische und Datenanlagen.
STRUKTURELLE GEBÄUDETECHNIK -von 15 bis 30 ECTS
Bau- und Entwicklungsprojekte, Baurecht und -vorschriften, Baumängel
INFORMATION, KOMMUNIKATION(+DATENVERARBEITUNG) UND ETHIK -von 7 bis 14 ECTS
WEITERE SPEZIFIKATIONEN
1. Bildungsprogramme, die weniger als 120 ECTS umfassen, werden berücksichtigt, sofern die Einrichtungen nachweisen, dass die Studierenden über einschlägige Vorerfahrungen (Phasen und/oder frühere Studien) verfügen, die die fehlenden Credits ausgleichen können.
2. Bildungsprogramme, die keine ECTS innerhalb einer von CEPI vorgeschlagenen Kategorie aufweisen, werden berücksichtigt, sofern sie im nationalen Kontext relevant sind.
3 Alle Einrichtungen sollten sich bemühen, ihre Studiengänge an die CEPI-Empfehlungen anzupassen (mindestens 120 ECTS und davon 60 ECTS sollten die von CEPI geforderten Fächer abdecken), um eine Vereinheitlichung der in ganz Europa gelehrten Bildungsinhalte im Immobilienbereich zu erreichen.